Sprache: Deutsch | English

 
Siebdruck Produkte aktuelle News/Events

From the Desk of Hermann Marburger-Theimer


Hier berichtet der Inhaber, Hermann Marburger-Theimer, direkt von seinem Schreibtisch über aktuelle Ereignisse und Neuigkeiten die den Siebdruck und/oder die Bochonow GmbH betreffen!


Neue TRBS 1112 Teil 1 „Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilung und Schutzmaßnahmen!

 

Zum Ausgabedatum März 2010 erschien die neue TRBS 1112, welche Auswirkungen auf Instandhaltungsarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen, Arbeiten durch die selbst gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann und Arbeiten in nicht explosionsgefährdeten Bereichen mit Auswirkungen auf explosionsgefährdete Bereiche hat. Wobei es sich um Maßnahmen handelt, die über die im Explosionsschutzdokument beschriebenen Maßnahmen hinausgehen, da nicht alle Instandhaltungsarbeiten und die daraus resultierenden Gefährdungen im Explosionsschutzdokument berücksichtigt werden können.

Diese neue TRBS behandelt nicht die technischen Inhalte und die Durchführung der Instandhaltung selbst, sondern gilt nur für die Ermittlung, Bewertung und Festlegung von Maßnahmen bei Explosionsgefährdungen im Rahmen von instandhaltungsarbeiten.

Bei der Ermittlung der Gefährdung sind die

-       Aufhebung der Unabhängigkeit von Zündquelle und gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (geA)

-       die Aufhebung verwendeter Explosionsschutzmaßnahmen, sowie

-       das Vorhandensein von Zündquellen, die im Normalbetrieb der Anlage nicht wirksam sind

 

zu berücksichtigen. Bei Instandhaltungsarbeiten können für einen begrenzten Zeitraum

-       innerhalb eines gefährdeten Bereiches geA entstehen oder vorhanden sein, oder

-       Tätigkeiten erforderlich sein, die durch die im Explosionsschutzdokument beschriebenen Ex-Maßnahmen nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt sind.

Dies gilt insbesondere, wenn die Lüftung des Arbeitsbereiches im Hinblick auf die Instandhaltungsarbeiten nicht ausreichend ist oder die brennbaren Stoffe (z.B. Siebreiniger) vor Beginn der Arbeiten nicht in ausreichendem Maße entfernt werden können. in diesem Zusammenhang sei ausdrücklich auf die BGI 801 verwiesen, hier:

5. Sicherheitshinweise für Arbeiten an automatischen Siebwasch- und Entschichtungsanlagen durch den Anwender

 

Wird bei instandhaltungsarbeiten eine brennbare Flüssigkeit verspritzt oder versprüht, entstehen im Sprühbereich Aerosole, die eine geA bilden können.

 

Direkte Auswirkung auf alle Siebdruckanwender mit einer entsprechenden Anlage (z. B. Siebwaschanlage) hat der Absatz 4:

 

„Vor Beginn der Arbeiten hat der Arbeitgeber nach den Maßgaben des §3Abs.2BetrSichV zu ermitteln, ob Explosionsgefährdungen bei Instandhaltungsarbeiten auftreten, und hat diese zu bewerten. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind die Arbeitsverfahren und Tätigkeiten, sowie deren Auswirkungen auf den Betrieb zu berücksichtigen. Es ist festzustellen, welche Stoffe und Zubereitungen in welcher Menge, an welchem Ort und in welcher Konzentration im Verlauf der Arbei9ten auftreten können. Die räumliche Ausdehnung des gefährdeten Bereiches ist entsprechend festzulegen.“

 

Erwähnenswert ist auch der Absatz 7:

 

„Zündquellen, die bei Instandhaltungsarbeiten auftreten oder aus benachbarten Bereichen eingetragen werden können, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, der Dauer des Auftretens und der Abschaltbarkeit zu bewerten (z.B. heiße Oberflächen bei Schweißarbeiten).“

 

Im Absatz 9 „Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind zum Schutz der Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen nach Abschnitt 4 festzulegen“ und im Absatz 10 „Grundsätzlich sind das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die festgelegten Maßnahmen im Explosionsschutzdokument nach §6BetrSichV zu dokumentieren. Besonderheiten für die jeweilige Instandhaltungsmaßnahme können auch in spezifischen Dokumenten für die jeweilige Maßnahme (z.B. Arbeitsanweisungen, Arbeitsfreigaben, Erlaubnisscheinen gem. Abschnitt 5) niedergelegt werden.“

 

In den allgemeinen Anforderungen ist u. a. geregelt, daß bei Instandhaltungsarbeiten im Sinne der TRBS der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass die hierdurch bedingte Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre durch Maßnahmen nach Nummer 4.2 vermieden wird!

 

Besonders brisant sind die organisatorischen Maßnahmen die mit der neuen TRBS 1112 verbunden sind. So ist unter Abschnitt 5.1. die Unterweisungspflicht geregelt. Demnach hat der Arbeitgeber, auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, die mit den instandhaltungsarbeiten befassten beschäftigten vor Aufnahme der Arbeiten über die besonderen Explosionsgefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterweisen. In 5.2. ist geregelt, daß mit den Arbeiten erst begonnen werden darf, wenn die in der Betriebsanweisung bzw. in der Arbeitsfreigabe gem. Anhang 4A Nr. 2.2 BetrSichV bzw. festgelegten Maßnahmen getroffen sind. Gem. 5.3 hat der Arbeitgeber ein Arbeitsfreigabesystem in Abhängigkeit der Gefährdungsbeurteilung (z.B. Erlaubnisschein, Schriftliche Anweisung, Arbeitsfreigabe i. S. d. Anhangs 4ANr.2.2BetrSichV vorzusehen. Der Erlaubnisschein kann sich auf mehrere Arbeitsbereiche beziehen, sofern gleichartige Arbeitsbedingungen bestehen und gleichartige wirksame Schutzmaßnahmen festgelegt sind.

Die Arbeitsfreigabe ist vor Beginn der Arbeiten von einer hierfür verantwortlichen Person zu erteilen!

 

Zusätzlich hat der Arbeitgeber während der Instandhaltungsarbeiten auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene Aufsicht zu gewährleisten.

 

Gerne erteile ich weiterführende Auskünfte. Die zitierte TRS 1112 finden Sie als PDF-Datei zum herunterladen unter www.bgetem.de

Alle zeigen »

Nachrichten

From the Desk of
Hermann Marburger-Theimer

neu eingetroffene gebraucht Geräte
neu eingetroffene gebraucht Geräte und Maschinen
 
 mehr »

(09.04.2024 11:26)

Auszeichnung "Made in Main Kinzig"
"Made in Main Kinzig"
 
 mehr »

(24.11.2022 12:21)

KÜHNAST
KÜHNAST Quickstartstrahler für UV Trocknung und Kopie, sowie Zündgeräte, Transormatoren, Lüfterregelungen, Gummidecken und vieles mehr sind ab sofort bei uns erhältlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
 
 mehr »

(29.07.2022 10:16)

Alle zeigen »

Unsere Produkte

Zur Ausstattung jeder Siebdruckerei bzw. Siebdruckabteilung eines Industriebetriebes werden moderne und rationelle Siebdruckgeräte benötigt. Gleichgültig ob für die Siebherstellung, den Druckprozess, die Trocknung, das Reinigen oder Entschichten der Siebdruckschablonen, im umfangreichen Bochonow-Programm finden sich ausgereifte Geräte und Anlagen für alle Einsatzfälle!

Unsere Produkte

Zur Ausstattung jeder Siebdruckerei bzw. Siebdruckabteilung eines Industriebetriebes werden moderne und rationelle Siebdruckgeräte benötigt. Gleichgültig ob für die Siebherstellung, den Druckprozess, die Trocknung, das Reinigen oder Entschichten der Siebdruckschablonen, im umfangreichen Bochonow-Programm finden sich ausgereifte Geräte und Anlagen für alle Einsatzfälle!

Dieses Dokument wurde mit einem Schreibschutz geöffnet, da es durch einen anderen Beutzer gesperrt ist. Durchgeführte Änderungen werden nicht übernommen.