From the Desk of Hermann Marburger-Theimer
Hier berichtet der Inhaber, Hermann Marburger-Theimer, direkt von seinem Schreibtisch über aktuelle Ereignisse und Neuigkeiten die den Siebdruck und/oder die Bochonow GmbH betreffen!
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV
In Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG wurde die OStrV (Arbeitsschutzverordnung) zum 19. Juli 2010 im BGBl. 1 Nr.38 vom 26.07.2010 S.960 veröffentlicht.
Die Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen. Sie betrifft insbesondere die Gefährdungen der Augen und der Haut.
U. a. ist, entgegen früherer Richtlinien, eine Gefährdungsbeurteilung durch den Anwender praktisch vorgeschrieben.
Im Siebdruck wirkt sich diese Verordnung insbesondere auf die Verwendung von UV-Licht emitierende Geräte und Vorrichtungen, also z. B. MH-Belichtungslampen, UV-Trockner, aber auch laserbasierte Systeme (Computer-to-Screen-Anlagen) und u. U. auch LED-basierte Anlagen.
Gerne stehe ich für tiefer greifende Informationen zur Verfügung!
Klemens Bochonow